Politik und E-Mobilität

Das CO2-Gesetz in der Schweiz

Die Schweiz muss ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 halbieren. Sie verfolgt ausserdem das Ziel, bis im Jahr 2050 unter dem Strich keine Treibhausgasemissionen mehr auszustossen (Netto-Null). Damit will die Schweiz dem international vereinbarten Ziel gerecht werden, die globale Klimaerwärmung auf maximal 1.5°C gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Jahr 2020 eine Totalrevision des CO2-Gesetzes beschlossen.

Als Teil der Klimastrategie 2050 gilt von 2021 bis 2024 für Neuwagen ein CO2-Grenzwert von durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer. Für die Jahre 2025 bis 2029 sollen die Zielwerte in Anlehnung an die EU weiter gesenkt werden. Die EU-Umweltminister haben sich darauf geeinigt, dass der CO2-Ausstoss von neuen Personenwagen bis 2030 um 37.5 % sinken soll. Die in den letzten Jahren leicht ansteigenden Werte sind auf die vermehrte Umstellung von Diesel- auf Benzinmotoren und den Wechsel vom NEFZ- auf das neue WLTP-Messverfahren zurückzuführen.

Fahrverbote für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

In zahlreichen Ländern sind Verbote für Autos mit Verbrennungsmotoren in Planung oder bereits beschlossene Sache. Norwegen gibt im internationalen Vergleich das Tempo vor: Bereits ab 2025 soll es keine Neuzulassungen für Verbrenner mehr geben. Dänemark und Schweden wollen konventionelle Antriebe ab 2030 verbieten, allerdings sind in beiden Ländern noch keine konkreten Massnahmen beschlossen. Weitere europäische Staaten wie Irland, Island, Israel und die Niederlande wollen ab 2030 nur noch emissionsfreie Neuwagen auf die Strasse lassen. Auch in Kanada, England, China, Indien und einzelnen US-Bundesstaaten werden entsprechende Massnahmen diskutiert.

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Geplante Verbote für PKWs mit Benzin- und Dieselmotor
Quelle: Fabian Kallen, SPIE ICS E-Mobility

Auch in der Schweiz gibt es dahingehende Pläne. In Genf erhalten Fahrzeuge entsprechend ihrem Schadstoffausstoss eine Plakette. Sobald die Luftverschmutzung in der Innenstadt ein bestimmtes Mass erreicht hat, dürfen Autos mit hohem Schadstoffausstoss nicht mehr in der Innenstadt verkehren.

Die Stadt Zürich ist an solchen Lösungen interessiert und auch die Stadt Basel wollte in der Vergangenheit entsprechende Pilotversuche durchführen. Beide verwiesen jedoch auf die fehlenden gesetzlichen Grundlagen dafür, Fahrverbotszonen für schadstoffreiche Fahrzeuge einzuführen, welche für die ganze Schweiz gelten sollten. Denn für eine Verbannung der Verbrennungsmotoren aus den Städten müssten die Messwerte an den Stationen mindestens gleichbleiben oder sich verschlechtern. Sie werden aber seit Jahren immer besser. Und dies bei steigenden Immatrikulationen.